Wer den M-Zug absolviert, kann hier mit einer speziellen Prüfung den Mittleren Schulabschluss erlangen.
Unsere Schule bietet für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule sowie für Schülerinnen und Schülern der Schulen unseres Schulverbundes die Möglichkeit des Erwerbs der Mittleren Reife an. Dazu sind in allen Jahrgangsstufen sogenannte M-Klassen eingerichtet.
Was bringt der M-Zug den Schülerinnen und Schülern?
- Sie können innerhalb der eigenen Mittelschule über vier Jahrekonsequent auf den mittleren Schulabschluss vorbereitet werden.
- Dieser Abschluss ist dem Realschulabschluss gleichwertig und verleiht die gleichen Berechtigungen.
- Der Unterricht im M-Zug legt seinen Schwerpunkt auf Deutsch, Mathematik und Englisch.
- Weiterer Schwerpunkt ist das Lernfeld Arbeitslehre und die verstärkte Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben.
Die Vorteile des M-Zugs auf einen Blick:
- kein Wechsel der Schulart
- kürzere Schulwege
- vertraute Unterrichtsmethoden
- Klassenlehrerprinzip
- verstärkte Praxis- und Berufsorientierung
M10
Für die Aufnahme in die M10 bitten wir Sie als Erziehungsberechtigte, bis Ende Februar eine Voranmeldung in unserem Sekretariat auszufüllen. Die endgültige Anmeldung in dir M10 erfolgt Ende Juli nach Bestehen des Qualis. Den genauen Termin erhalten Sie im Sekretariat. Bitte bringen Sie zu dieser Anmeldung das Quali-Zeugnis mit.
Der Übertritt in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges ist möglich, wenn eine von folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6
- bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung.
- Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6
Der Zugang zum M-Zug ist auch mit dem erforderlichen Notenschnitt im Jahreszeugnis 6 (hier aber ohne zusätzliche Aufnahmeprüfung) möglich.
- Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7
- bei einem Schnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung.
- Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7
Der Zugang zum M-Zug ist auch mit dem erforderlichen Notenschnitt im Jahreszeugnis 7 (hier aber ohne zusätzliche Aufnahmeprüfung) möglich.
Der Übertritt in die 9. Jahrgangsstufe des M-Zweiges ist möglich, wenn eine von folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8
- bei einem Schnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung.
- Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8
Der Zugang zum M-Zug ist auch mit dem erforderlichen Notenschnitt im Jahreszeugnis 8 (hier aber ohne zusätzliche Aufnahmeprüfung) möglich.
Der Übertritt in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zweiges ist möglich, wenn …
- der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung