Viele Fragen sind beim Thema „Digitale Schule 2019 – 2024“ noch offen. Über Monate, sogar Jahre, zog sich nun alles hin, bis der Weg für die fünf Milliarden Euro vom Bund an die Schulen endlich frei war. Mancher mag jetzt denken: „Schnell einkaufen, wo wir doch so lange warten mussten!“ Doch Vorsicht! Überhastetes Handeln kann viele Nerven und auch Geld kosten. Wichtig ist, bei der Antragsstellung keinen Fehler zu machen, um so die Förderung nicht zu verlieren.
Beruhigend ist es, zu wissen, dass das gesamte Programm auf fünf Jahre ausgelegt ist. Genügend Zeit also, kühlen Kopf zu bewahren und sich umfassend zu informieren. Genug Zeit aber auch für die Schulen, ihren Ausstattungsplan perfekt auf das schuleigene Medienkonzept abzustimmen. Hier die Verkündung des Kultusministeriums im Wortlaut:
Die Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ zwischen Bund und Ländern ist am 17. Mai 2019 in Kraft getreten und endet nach fünf Jahren am 16. Mai 2024. Die schulischen Investitionsmaßnahmen sind bis zum 31. Dezember 2025 vollständig mit dem Bund abzurechnen. Innerhalb dieses zeitlichen Korridors muss der gesamte Prozessablauf der Förderung dargestellt werden.
https://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/6585/ausbau-der-digitalen-bildungsinfrastruktur-an-bayerischen-schulen.html
Der Vorgabe des DigitalPakts Schule folgend, einen hohen Anteil der Gelder zeitnah durch Bewilligungen zu binden, ist eine erste Antragsphase bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehen, in der die Sachaufwandsträger nach bestimmten Vorgaben ihre benannten Maximalbeträge in mehreren Runden durch Vorlage einer Investitions- und Kostenplanung beantragen können. Ggf. verbliebene Restmittel fließen dann in eine zweite Antragsphase und kommen wiederum den Schulen zugute. Nach Erlass der Bewilligungsbescheide schließt sich die Umsetzungsphase durch Markterkundigungen, Ausschreibungen und Vertragsschlüsse an. Dieser so genannte Bewilligungszeitraum reicht bis zur Jahresmitte 2023. Für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen einschließlich Rechnungsstellung und Vorlage des Verwendungsnachweises bei den Regierungen mit der sich anschließenden Prüfung und Mittelauszahlung steht ein weiteres Jahr bis Mitte des Jahres 2024 zu Verfügung. Damit sollen einerseits ausreichende Zeitkorridore für die Umsetzung der Maßnahmen geschaffen und andererseits die zeitlichen Vorgaben aus dem DigitalPakt zum Förder- und Abrechnungszeitraum eingehalten werden.