Die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des „DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“ im Freistaat sind geschaffen: Die bayerische Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) ist in Kraft getreten.
Die Gestaltung des digitalen Wandels an den Schulen ist eine der großen Zukunftsaufgaben in der Bildungspolitik. Eine Herausforderung besteht dabei darin, eine zeitgemäße und pädagogisch sinnvolle IT-Ausstattung an allen Schulen bereitzustellen. (Quelle: KM Bayern)
Über diesen Link gelangen sie direkt auf die Seite des Kultusministeriums. Auf dieser sind alle für das Förderprogramm notwendigen Dokumente übersichtlich zusammengestellt.
Bei informationstechnischen oder pädagogischen Fragen stehen wir als Berater Digitale Bildung für Sie zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.