Hier finden Sachaufwandsträger wichtige Hinweise zu den Förderprogrammen des bayerischen Kultusministeriums.
Förderprogramme des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II unterstützt der Freistaat die kommunalen Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen und die Träger staatlich anerkannter sowie genehmigter Ersatzschulen in ihrer Aufgabe, die IT-Ausstattung ihrer Schulen zu verbessern.
Die beiden Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ und „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“ wurden im Amtsblatt KWMBl. Nr. 8/2018 veröffentlicht:
- Amtsblatt KWMBl. Nr. 8/2018
- Online-Version „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“
- Online-Version „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“
Die beiden Förderprogramme sind im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 nunmehr abschließend etatisiert und ausfinanziert. Die Zuwendungen, für die die Sachaufwandsträger einen Bewilligungsbescheid bekommen haben, können ab Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2019/2020 in den Jahren 2019 und 2020 vollständig ausgezahlt werden.
Quelle: https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/6054/digitale-klassenzimmer-fuer-bayerns-schulen.html